Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachfolgend finden Sie die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hamm Entwicklung + Produktion GmbH.

§ 1 Geltungsbereich und B2B-Fokus

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich für alle Verträge zur Lieferung von Waren und Lohnfertigungen, die ein Kunde mit der Hamm Entwicklung + Produktion GmbH (nachfolgend „Verkäufer") abschließt.

(2) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden ausdrücklich nicht geschlossen.

(3) Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Geistiges Eigentum

(1) Die in Katalogen oder auf der Website enthaltenen Beschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Warenauslieferung zustande.

(2) Alle Angaben wie Maße, Gewichte oder Abbildungen sind bestmöglich ermittelt, jedoch nur annähernd maßgeblich.

(3) An Konstruktionszeichnungen, Modellen, CAD-Daten und sonstigen technischen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte strikt vor.

§ 3 Preise, Lieferung und Annahmeverzug

(1) Der Kunde trägt grundsätzlich alle anfallenden Versand- und Frachtkosten. Die reguläre Lieferzeit beträgt 6 bis 8 Wochen ab finaler Auftragsbestätigung.

(2) Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache der Transportperson übergeben hat.

(3) Wird die Auslieferung versandbereiter Ware auf Wunsch des Kunden verzögert, sind wir berechtigt, pro angefangenem Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 %, maximal jedoch 5 % des Netto-Rechnungsbetrages zu berechnen.

§ 4 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor.

(2) Eine etwaige Verarbeitung, Vermischung oder Montage der gelieferten Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder in Module integriert, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zur Hauptsache.

§ 5 Mängelhaftung und Garantie

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferdatum. Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile wie Batterien, Schläuche und Pumpen; hierfür gilt eine verkürzte Frist von 6 Monaten.

(2) Der Kunde ist zur kaufmännischen Untersuchung und Rüge nach § 377 HGB verpflichtet.

(3) Im Garantiefall wählen wir zwischen Reparatur oder Austausch. Wir sind berechtigt, dem Kunden Ersatzteile zur zumutbaren Eigenmontage zuzusenden. Ein Anspruch auf Vor-Ort-Reparatur besteht nicht.

(4) Die Verjährungsfrist beginnt durch eine Ersatzlieferung nicht erneut.

§ 6 Freiwillige Rücknahme von Standardartikeln

Eine freiwillige Rücknahme von intakten, originalverpackten Standardprodukten (wie Hygienespendern) ist ausgeschlossen, es sei denn, wir stimmen dieser im Einzelfall vorab schriftlich zu. In diesem Fall erfolgt die Rücknahme gegen einen pauschalen Einbehalt von 35 % des Nettowarenwertes zur Deckung der Prüf- und Wiedereinlagerungskosten. Kundenspezifische Lohnfertigungen sind von jeglicher Rückgabe ausgeschlossen.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betreffen. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen.

§ 8 Besondere Bedingungen für Lohnfertigung nach Kundenvorgaben

Liefert der Kunde Vorgaben (z. B. CAD-Daten), trägt er die alleinige Verantwortung dafür, dass durch die Fertigung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt uns vollumfänglich von Ansprüchen Dritter frei.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Verkäufers in Geldern.